Dazu ist ein PC, ein Chipkartenlesegerät sowie eine persönliche Signaturkarte mit PIN notwendig. Eine persönliche Signaturkarte benötigen alle Personen, die im bisherigen Verfahren eine handschriftliche Unterschrift geleistet haben. Die Karte ist nicht übertragbar.
Unsere Lösungen zum elektronischen Nachweisverfahren beinhalten die automatische Registerführung. Begleitscheinen sind jederzeit einsehbar und werden innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten revisionssicher archiviert.
Über folgende Wege können Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register elektronisch erstellt werden. (Bei allen drei Wegen entstehen Lizenz- oder Transaktionskosten.)
- Über die Nutzung einer von einem Dienstleister zur Verfügung gestellten Weblösung
- Über die Erweiterung der eigenen Abfallwirtschafts-Software
- Über die Länder-eANV, ein von der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) zur Verfügung gestelltes Webportal. Sie stellt die technische Plattform für den bundesweiten Datenaustausch zur Verfügung.
Sie benötigen folgende Ausrüstung:
- Einen internetfähigen PC
- Eine Verbindung zum Internet
- Eine Software für Erstellung und Versand von Übernahmescheinen, Entsorgungsnachweisen, Mitteilungen, Formblättern, Begleitscheine und Registerauszüge
- Chipkartenlesegeräte überall dort, wo in Ihrem Unternehmen signiert werden muss
- Jeweils eine Signaturkarte pro Mitarbeiter, die im Nachweisverfahren eine Signatur leisten

