Hirsch - eANV

Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Das elektronische Abfallnachweisverfahren, kurz eANV ist seit 2010 Pflicht für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen. Das heißt, Begleitdokumente bei der Beförderung von Sonderabfällen dürfen ausschließlich als elektronische Datensätze erzeugt und ausgetauscht werden. Der Versand und die Übergabe an weitere Beteiligte erfolgt ebenfalls elektronisch. Diese Dokumente müssen weiterhin von allen Beteiligten unterzeichnet werden, dabei wird die handschriftliche Unterschrift durch die elektronische Signatur ersetzt, um die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Dazu ist ein PC, ein Chipkartenlesegerät sowie eine persönliche Signaturkarte mit PIN notwendig. Eine persönliche Signaturkarte benötigen alle Personen, die im bisherigen Verfahren eine handschriftliche Unterschrift geleistet haben. Die Karte ist nicht übertragbar.

Unsere Lösungen zum elektronischen Nachweisverfahren beinhalten die automatische Registerführung. Begleitscheinen sind jederzeit einsehbar und werden innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten revisionssicher archiviert.

Über folgende Wege können Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register elektronisch erstellt werden. (Bei allen drei Wegen entstehen Lizenz- oder Transaktionskosten.)
  • Über die Nutzung einer von einem Dienstleister zur Verfügung gestellten Weblösung
  • Über die Erweiterung der eigenen Abfallwirtschafts-Software
  • Über die Länder-eANV, ein von der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) zur Verfügung gestelltes Webportal. Sie stellt die technische Plattform für den bundesweiten Datenaustausch zur Verfügung.

Sie benötigen folgende Ausrüstung:
  • Einen internetfähigen PC
  • Eine Verbindung zum Internet
  • Eine Software für Erstellung und Versand von Übernahmescheinen, Entsorgungsnachweisen, Mitteilungen, Formblättern, Begleitscheine und Registerauszüge
  • Chipkartenlesegeräte überall dort, wo in Ihrem Unternehmen signiert werden muss
  • Jeweils eine Signaturkarte pro Mitarbeiter, die im Nachweisverfahren eine Signatur leisten
Weitere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage direkt in unserer Abteilung.
Fragen zu eANV

Fragen zum eANV

Mehr Infos zur eANV finden Sie [hier]

Ansprechpartner

Finden Sie den passenden Ansprechpartner [hier]
Ihr Kontakt
eANV
Hermann-Funk-Str. 7
28309 Bremen

Telefon: 0421-165 150
eanv@hirsch-gmbh.com
Bürozeiten
Montag - Donnerstag
7:00 - 16:30 Uhr

Freitag
7:00 - 15:30 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich mit Hirsch einen Entsorgungsnachweis machen?

Entweder senden Sie uns über das elektronische Nachweisverfahren (z.B. mit unserer eigenen Providerlösung) Ihr Deckblatt und Verantwortliche Erklärung des EN oder Sie beauftragen uns als Bevollmächtigte das für Sie zu erledigen.

Zu den FAQ (Häufig gestellte Fragen) >>